Über das Institut für Versicherungsrecht
Das Institut für Versicherungsrecht hat die Aufgabe, das Privatversicherungs- und Versicherungsaufsichtsrecht in Forschung und Lehre zu vertreten und den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis in diesen Bereichen zu vertiefen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Beobachtung, Begleitung und praxisorientierten Aufbereitung internationaler, insbesondere europäischer Entwicklungen sowohl im Versicherungsvertrags- als auch im Versicherungsaufsichtsrecht. In diesem Zusammenhang wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Forschungsstellen und international tätigen Versicherungsrechtlern gelegt.
Internationale Aspekte des Versicherungsrechts spielen auch in den wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Instituts eine wesentliche Rolle. Die Beiträge sind hierbei an den praktischen Belangen der Versicherungswirtschaft orientiert.
Es werden in regelmäßigen Abständen Tagungensveranstaltungen und Praktikerseminare abgehalten, wobei besonderes Augenmerk auf die Praxisrelevanz der Themen gelegt wird. Darüber hinaus ist eine Erweiterung des Lehrangebotes für Studierende im Bereich des Versicherungsrechts geplant.