LL.M. Medizinrecht
Weite Teile der Medizin werden heute durch ein komplexes System von Rechtsnormen bestimmt. Das Medizinrecht ist daher in den vergangenen Jahren zu einer eigenständigen rechtlichen Disziplin herangewachsen. Die juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf trägt dieser Entwicklung durch Einrichtung eines einjährigen Weiterbildungsstudienganges Rechnung. Seit dem Wintersemester 2007/08 bietet das Institut für Rechtsfragen der Medizin den Masterstudiengang Medizinrecht an. Deutschlandweit existiert bisher nur ein vergleichbarer Weiterbildungsstudiengang an der Dresden International University.
Zur Bewerbung
Das Curriculum des Weiterbildungsstudiengangs geht hinsichtlich der vermittelten theoretischen Kenntnisse weit über dasjenige hinaus, was die Fachanwaltsordnung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Medizinrecht" verlangt (Vgl. § 14b FAO). Mit der Anerkennung der im Rahmen des Studiengangs erworbenen akademischen Leistungen für die Fachanwaltsausbildung darf somit gerechnet werden.
Die praxisorientierte Ausgestaltung des LL.M. Programms vermittelt den Absolventen umfassende fachliche Kenntnisse und berufsspezifische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, den Anforderungen eines Juristen im gesamten Bereich des Medizinrechts gerecht zu werden. Die Breite der Ausbildung spiegelt sich in der Auswahl der Lehrenden wieder. So konnten als Dozenten nicht nur die Professoren der Juristischen Fakultät, sondern auch viele ausgewiesene Fachleute aus den unterschiedlichsten Berufsfeldern gewonnen werden. Um die besondere Qualität der Ausbildung zu sichern, ist der Studiengang auf maximal 25 Teilnehmer begrenzt.
Diese Seiten betreffen den Jahrgang 2008/2009. Informationen zum laufenden Studiengang 2008/2009 finden Sie auf den Seiten des LL.M - Studiengangs Medizinrecht.
Informationen / Aktuelles
Weitere Informationen zu den Zulassunsvoraussetzungen, Curriculum, Studienablauf, Dozenten und Kosten stehen ebenfalls auf den Seiten des LL.M Studiengangs Medizinrecht bereit.