Information
Innovatives Studieren in etabliertem Umfeld
Mit dem seit 2004 angebotenen, einjährigen LL.M.-Weiterbildungsstudiengang „Informationsrecht“ bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine innovative Form der praxisbezogenen Juristenausbildung. Das anwendungsorientierte Curriculum befähigt die Teilnehmer, das erlernte Wissen in der täglichen juristischen Arbeit umzusetzen – sei es als Rechtsanwalt, Jurist in einem Unternehmen, Verband oder einer Behörde, als Richter oder als Staatsanwalt.
„Hauptstadt“ der Informations- und Kommunikationsbranche
Die Region Düsseldorf ist ein international bedeutender Gerichts-, Beratungs- und Wirtschaftsstandort mit ca. 100.000 Unternehmen und 5.000 Niederlassungen und Dependancen ausländischer Unternehmen. Mit einem Marktanteil der Informations- und Kommunikationsbranche von bundesweit ca. 22% konzentriert sich in der Region die deutsche Informations- und Kommunikationsexpertise.
Informationsrecht als juristische Zukunftsdisziplin
Informationsrecht umfasst die Rechtsfragen bezüglich
- der Bereitstellung der Infrastruktur,
- der verschiedenen Dienste,
- der von diesen Diensten transportierten Inhalte
- der wirtschaftlichen und hoheitlichen Nutzung der Informationstechnologie.
Fragen des Informationsrechts, insbesondere des Telekommunikations-, Medien- und IT-Rechts, nehmen mit steigender Tendenz in wirtschaftsrechtlich orientierten Berufsfeldern seit Jahren einen breiten Raum ein. Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge verfügen nicht über die von der Praxis nachgefragten Spezialkenntnisse. Dieses Defizit wird regelmäßig auch nicht während des Referendariats behoben.
LL.M. Informationsrecht
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf verleiht nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs den akademischen Grad eines Master of Laws (Informationsrecht). Zusätzlich erhalten die Studierenden ein Diploma Supplement sowie ein Transcript of Records (jeweils in englischer Sprache).
Theoretischer Teil des Fachanwalts IT-Recht
Das Curriculum
Der Studiengang erstreckt sich über zwei Semester. Der erfolgreiche Studienabschluss setzt den Erwerb von insgesamt 60 Credit Points voraus, die im Rahmen der Veranstaltungen, Seminare und der Masterarbeit erlangt werden können.
Die Studierenden können aus drei Pflichtbereichen wählen: IT-Recht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht.
Insgesamt werden die folgenden Veranstaltungen angeboten:
Interdisziplinäre Veranstaltungen
- Einführung in die technischen Grundlagen
- Einführung in das deutsche und europäische Kartellrecht
- Einführung in das Kennzeichenrecht und Domainrecht
- Einführung in das Lauterkeitsrecht
- Einführung in das Urheberrecht
- Prozessuale Besonderheiten im gewerblichen Rechtsschutz
- Datenschutzrecht und Datensicherheit
IT-Recht
- Elektronische Medien im Zivil- und Zivilprozessrecht
- Einführung in das IT-Vertragsrecht
- E-Vergaberecht
- IT-Outsourcing
- Vertragsgestaltung und Verbraucherschutz
- Elektronische Marktplätze und Providerverträge (einschließlich IPR)
- Fallstudie IT-Vertragsrecht
Medienrecht
- Einführung in das Telemedienrecht
- Presse- und Äußerungsrecht
- Medienregulierungsrecht
- IT-Strafrecht und Strafverfahrensrecht
- Informationsverfassungsrecht
- Strafrecht und Jugendmedienschutz
- Fallstudie Medienrecht
Telekommunikationsrecht
- Einführung in das Telekommunikationsrecht
- Einführung in das TK-Regulierungsrecht
- Infrastrukturvertragsrecht
- TK-Kundenschutz und TK-Datenschutz
- Frequenzregulierung, Wegerecht und Nummerierung
- Entgeltregulierung
- Zugangsregulierung
- Fallstudie Telekommunikationsrecht
Masterarbeit
- Bearbeitungszeit: drei Monate während des Sommersemesters
Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert. Die Lehrveranstaltungen finden am Donnerstag- und Freitagabend (ab 18.00 Uhr) sowie ganztägig samstags statt.
Alumni
Die zum Ende des fünften Studienjahrgangs (Sommer 2009) über hundert Absolventen des Studiengangs sind in die Ehemaligenarbeit des Absolventennetzwerks LL.M. Informationsrecht e.V. und des Freundeskreis der Juristischen Fakultät e.V. eingebunden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme setzt ein qualifiziertes, deutsches oder ausländisches Examen, eine überdurchschnittliche Seminarleistung und Berufserfahrung voraus. Einschlägige Promotionen werden begrüßt.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 beschränkt. Die Auswahl erfolgt durch den Studien- und Prüfungsausschuss.
Näheres regeln die zum Studiengang erlassenen Zulassungsbedingungen.
Die Unterrichtssprache ist deutsch. Veranstaltungen der Düsseldorf Law School in englischer Sprache können gegen ein reduziertes Teilnahmeentgelt besucht werden.
Studienentgelt
Das Studienentgelt beträgt 3.000 Euro pro Semester (6.000 Euro insgesamt) und ist jeweils vor Semesterbeginn fällig. Es werden Teilstipendien nach akademischen Kriterien vergeben.
Für gesonderte schriftliche Leistungskontrollen zum theoretischen Teil des Fachanwalts Informationstechnologierecht können zusätzliche Entgelte anfallen.
Bewerbung
Bewerbungen auf den zum 1. Oktober beginnenden Studienjahrgang werden
jeden Jahres entgegen genommen.
Angenommenen Bewerbern wird ein befristetes und bedingtes Angebot auf Annahme des Studienplatzes unterbreitet. Die Annahme erfolgt durch Rücksendung der Annahmeerklärung und eine Anzahlung auf die Studiengebühren iHv. 500 € innerhalb von zwei Wochen.