Praxisforum Informationsrecht
4. Praxisforum Informationsrecht
4. Praxisforum Informationsrecht
3. Praxisforum Informationsrecht: Rechtssicheres Lizenzmanagement (IT-Recht)
Einladung zum Praxisforum (pdf)
Veranstalter: Absolventennetzwerk LL.M. Informationsrecht e.V. am Zentrum für Informationsrecht (ZfI) in Kooperation mit der Düsseldorf Law School (DLS)
Thema: „Rechtssicheres Lizenzmanagement“
Referent: Rechtsanwalt Detleff Klett, Fachanwalt IT-Recht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing und Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt IT-Recht“
Zum Referenten:
Herr Detlef Klett, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner am Düsseldorfer Standort der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing.
Er hat sich auf die rechtliche Beratung in den Bereichen IT, Telekommunikation und Datenschutz spezialisiert und berät seit vielen Jahren nationale und internationale IT- und Telekommunikationsunternehmen in ihrem operativen Geschäft. Daneben umfasst sein Aufgabengebiet die rechtliche Begleitung von komplexen IT-Projekten, insbesondere in den Bereichen Software-Lizenzmanagement, Outsourcing und IT-Security.
Detlef Klett ist Mitherausgeber des „Leitfaden IT-Recht“, welcher im Bundesanzeiger-Verlag erschienen ist. Zudem verfasst er regelmäßig Beiträge in verschiedenen Fachzeitschriften und referiert zu seinen Spezialbereichen. Detlef Klett ist stellvertretender Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses „Fachanwalt IT-Recht“ bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, zudem ist er als Schlichter bei der Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten in Hamburg akkreditiert.
Kontaktdaten:
Detlef Klett, Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft
Königsallee 92 a, 40212 Düsseldorf, Tel.: +49 211 83 87 189, Email:d.klett@taylorwessing.com
Zum Inhalt der Veranstaltung:
Prozesse und Geschäftsabläufe ohne Software sind heute kaum noch vorstellbar. In Unternehmen kommt deshalb eine schier unbegrenzte Vielzahl an Software zum Einsatz, bei der es schwer fällt, den Überblick zu behalten. Hinzu kommen immer ausgeklügeltere Lizenzmodelle der Softwarehersteller, die die Komplexität der Softwareverwaltung zusätzlich erhöhen. Die Gefahr in Haftungs- und Kostenfallen zu geraten ist groß und macht ein rechtskonformes Lizenzmanagement unabdingbar. Welche Hürden hierbei zu meistern sind, soll der heutige Vortrag "Rechtssicheres Lizenzmanagment" anhand einer Gegenüberstellung einschlägiger gesetzlicher Regelungen, Rechtsprechung und Praxis erläutern.
Der Vortrag beschäftigt sich mit Details dieser Problematik und versucht, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Im Anschluss daran wird die Thematik ausführlich mit den Teilnehmern besprochen und diskutiert.
2. Praxisforum Informationsrecht: Rechtsdurchsetzung & Verteidigungsstrategien im Wettbewerbs- & Immaterialgüterrecht
Praxisforum Informationsrecht
zum Thema
„Rechtsdurchsetzung und Verteidigungsstrategien im
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht aus praktischer Sicht“
am 14. Mai 2008 um 19.30 Uhr
auf Schloss Mickeln, Düsseldorf Himmelgeist
Referent zum Thema ist Herr Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M. (Norwich), der bei der Kanzlei Strömer Rechtsanwälte in Düsseldorf im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht tätig ist. Dem Fokus der Kanzlei entsprechend entstammen die von ihm bearbeiteten Mandate zu einem großen Teil dem (Online-) Fernabsatzhandel.
Zum Thema: Die situationsangemessene Reaktion auf Rechtsverletzungen oder Inanspruchnahmen im Bereich des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht hängt in der Praxis meist mehr von taktischen, insbesondere prozessualen Erwägungen denn vom materiellen Recht ab. Die Vielzahl der sich in diesem Kontext bietenden Optionen ist Fluch und Segen zugleich: wer zu Beginn einer Auseinandersetzung den falschen Weg wählt, wird diesen oft bis zum – möglicherweise bitteren - Ende gehen müssen. Andererseits ermöglicht die große Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten eine besonders individuelle Berücksichtigung des Rechtsschutzziels und – keinesfalls zu unterschätzen – die Ausnutzung eines Überraschungsmoments, das beispielsweise einem materiellrechtlich kaum abzuwehrenden Unterlassungsanspruch den Teppich unter den Füßen wegziehen kann. Da fast alle Streitigkeiten in Eilverfahren münden – oder als solche beginnen -, steht der beratende Anwalt häufig unter erheblichem Zeit- und Entscheidungsdruck. Hier hat die Nase vorn, wer die sich bietenden Möglichkeiten detailreich gegeneinander abwägen und so schnell das richtige Vorgehen bestimmen kann.
Wir bitten bis zum 30.04.2008 um kurze Anmeldung unter info@informationsrecht-alumni.de und um Mitteilung, ob eine Bescheinigung als Fortbildung im Sinne des § 15 FAO erwünscht ist.
Praxisforum Informationsrecht: Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung aus rechtstheoretischer und unternehmenspraktischer Sicht
Praxisforum Informationsrecht
zum Datenschutzrecht:
„Aktuelles zur Vorratsdatenspeicherung aus rechtstheoretischer und unternehmenspraktischer Sicht“
Referenten: RA Dominik Boecker und Katharina Dugnus, LL.M.
Am 06.12.2007 fand die erste Veranstaltung des Praxisforums Informationsrecht veranstaltet vom Absolventennetzwerk LL.M. Informationsrecht Düsseldorf e.V. in den Räumen des ZfI in Düsseldorf statt.
Thema der sehr gut besuchten Veranstaltung war der Gesetzesbeschluss des Dt. Bundestages, das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vom 09.11.2007, welches am 01.01.2008 in Kraft treten soll.
Herr RA Boecker erläuterte auf interessante Weise Entstehungsgeschichte, Inhalt und Umfang des Gesetzes sowie als Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung die nunmehr gegen das Gesetz angestrebten gerichtlichen Schritte.
Der Gesetzesbeschluss ist auf die Richtlinie 2006/24/EG […] vom 15. März 2006 über die Vorratsdatenspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden […] zurückzuführen.
Bereits die Rechtmäßigkeit der Richtlinie selbst als Grundlage des Umsetzungsaktes wird aktuell vom EuGH auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht hin überprüft. Irland hatte im Juli 2006 eine entsprechende Klage beim EuGH eingereicht (C-301-06).
Das Umsetzungsgesetz ordnet nach Vorgabe der Richtlinie an, dass die sog. Verkehrsdaten für sechs Monate gespeichert werden müssen. Dies sind beispielsweise für Anbieter von Telefondiensten unter anderem Rufnummern, Verbindungsdaten, genutzte Dienste und Funkzellendaten im Mobilfunkbereich. Anbieter von Diensten für elektronische Post müssen unter anderem die Kennung des Postfaches, IP-Adressen jedes Senders und Empfängers einer Nachricht sowie sämtliche Verbindungsdaten speichern.
Übermittelt werden die auf Vorrat gespeicherten Daten zur Verfolgung von Straftaten und zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden.
Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen erscheint vor dem Hintergrund, dass laut Kriminalstatistik jährlich 6.4 Millionen Straftaten in Deutschland begangen werden, wovon 2,8 Millionen unaufgeklärt bleiben und davon nur 381 aus Gründen fehlender Telekommunikationsdaten, äußerst fraglich.
Da das Gesetz insgesamt erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wird Verfassungsbeschwerde von mehr als 20.000 Klägern mit Verkündung des Gesetzes erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Sammelverfassungsbeschwerde, der sich die Bürger per Internetformular anschließen können.
Im zweiten Teil der Veranstaltung berichtete Frau Katharina Dugnus aus Unternehmenssicht, wen die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung konkret trifft und welch erheblicher personeller und finanzieller Aufwand für die betroffenen Unternehmen damit verbunden ist.
Im Anschluss daran entwickelte sich eine interessante Diskussion unter den Teilnehmern bei der verschiedene Aspekte des Gesetzesvorhabens diskutiert wurden. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit sich das BVerfG vor dem Hintergrund der Solange-Entscheidungen überhaupt mit dem Thema befassen kann. Da der nationale Gesetzesentwurf über die Vorgaben der Richtlinie hinausgeht, sollte hierfür zwar Raum sein. Im Hinblick auf das noch anhängige Verfahren vor dem EuGH bleibt aber mit Spannung zu erwarten, wie das BVerfG sich positionieren wird.
Die Vorträge der Referenten zum Thema Vorratsdatenspeicherung sowie weitergehende Informationen finden Sie hier:
Vortrag RA Boecker
Vortrag Katharina Dugnus
Gesetzesbeschluss BT-Drs. 798/07
Richtlinie 2006/24/EG
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
mit Online-Verfassungsbeschwerde: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
1. Praxisforum Informationsrecht: Internetprovider zwischen Störerhaftung und Vertragspflicht
zur Veranstaltungsreihe
Praxisforum Informationsrecht
„Internetprovider zwischen Störerhaftung und Vertragspflicht“
am 21. Februar 2008 um 19.30 Uhr
auf Schloss Mickeln, Düsseldorf Himmelgeist.
Referent zum Thema ist Herr Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker, der vornehmlich im Bereich des gesamten EDV- und Internet-Rechts und des damit verbundenen Zivilrechts praktiziert und Verfasser des Buches „IT-Recht in der Praxis“ in der NJW–Schriftenreihe, Herausgeber des „Handbuch IT-Verträge“ und Mitverfasser des Werkes „Computerrechts-Handbuch“ sowie Autor zahlreicher Aufsätze zum Thema EDV-Recht ist.
Zum Thema: Die Internetprovider haften gegenüber für von ihren Kunden begangene Markenverletzungen, Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen und auch für die Verbreitung jugendgefährdender Schriften unter bestimmten Umständen als Störer. Nach der Rechtsprechung sollen sie Filtersoftware - die niemals hundertprozentig sicher sein kann - einsetzen, um solche Verstöße zu vermeiden. Umgekehrt sind sie gegenüber den Kunden vertraglich verpflichtet, deren rechtmäßige Inhalte im Internet zum Abruf bereitzustellen. Der Internetprovider befindet sich also zwischen Scylla und Chaibis. Filtert er zu viel aus, ist er vertragsbrüchig, filtert er zu wenig aus, ist er Störer oder gar Schlimmeres: Täter einer rechtswidrigen Tat. Der Vortrag beschäftigt sich mit Details dieser Problematik und versucht, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Das Praxisforum Informationsrecht gibt neben der Ausbildung durch das ZfI mit bis zu vier Veranstaltungen im Jahr Gelegenheit, sich mit Kollegen des Fachbereichs zu aktuellen Themen des Informationsrechts auszutauschen und die Gespräche in einem anschließenden Get-Together zu vertiefen. Die Vortragsreihe beleuchtet sowohl die theoretischen als auch die praktischen Aspekte einer aktuellen Frage und schlägt so eine Brücke zwischen der Ausbildung durch das ZfI und den praktischen Erfahrungen der Vereinsmitglieder.
Um kurze Anmeldung bis zum 15.02.2008 unter info@informationsrecht-alumni.de wird gebeten.