Forum Unternehmensrecht - Die Erbschaftsteuerreform in der Unternehmenspraxis
"Die Erbschaftsteuerreform in der Unternehmenspraxis"
Zum ersten Forum Unternehmensrecht 2009 begrüßte Herr Prof. Dr. Ulrich Noack als Direktor des IUR für die zahlreich erschienenen Teilnehmer aus Wissenschaft und Praxis zwei renommierte Redner für diesen Abend.
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Den ersten Vortrag hielt Herr Prof. Dr. Matthias Casper, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht der Juristischen Fakultät an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Thema „Gesellschaftsvertragliche Abfindungsklauseln –Auswirkungen der Erbschaftsteuerreform“.
Hierbei problematisierte Prof. Casper mit mehreren Thesen die Verweisung der gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklauseln auf nunmehr überholte erbschaft-steuerliche Bewertungs-methoden zur Berechnung des für die Abfindung maßgeblichen Unternehmenswertes. Davon seien auch reine Buchwertklauseln betroffen, durch die unter Umständen eine fingierte Schenkung an die begünstigten Gesellschafter mit steuerlicher Belastung anzunehmen sei. Als zentralen Aspekt verdeutlichte Prof. Casper die der Rechtsordnung bekannten Probleme bei dynamischen Verweisen. Zur „Schmerzprophylaxe“ empfahl Prof. Casper eine Aktualisierung der Gesellschaftsverträge.
Im Anschluss hielt Herr Dr. Jochen Lüdicke, Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf, seinen Vortrag zur "Erbschaftsteuerlichen Verschonung des Betriebsvermögens".
Darin erläuterte er sehr anschaulich die Komplexität der Regelungen zur Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage und verdeutlichte die praktischen Schwierigkeiten im Umgang mit den Normen zur steuerlichen Verschonung des Betriebsvermögens.
Beide Problematiken beleuchtete Dr. Lüdicke anhand der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen und kritisierte die schwerlich mit einheitlichem Maßstab vergleichbaren Wertermittlungs- und Verschonungsmöglichkeiten. Mit der Pointe „Gesetz – aber auch Recht?“ fasste Dr. Lüdicke seine von zahlreichen Beispielen begleiteten Zweifel an der neuen Erbschaftsteuer zusammen.
Durch die anschließende Diskussion führte Herr Prof. Dr. Ulrich Prinz, Direktor des IUR und Partner der Sozietät Flick Gocke Schaumburg in Bonn. Sehr eingehend wurde auf die Probleme bei der Ermittlung des „wahren Unternehmenswertes“ gerade für die Schnittstelle zwischen Steuer- und Gesellschaftsrecht eingegangen.
Weiterhin wurde die Planungsunsicherheit wegen der Vielzahl an Bewertungsverfahren und Verschonungs-möglichkeiten und der diesbezüglichen Unwägbarkeiten diskutiert. Als vorsichtige Lösung einer Reform der Reform wurde eine Erhebung der Erbschaftsteuer nur auf liquide Bereicherungen und eine der Abgeltungssteuer vergleichbare Schedularisierung aufgezeigt. Am Ende stand die Frage, ob wegen der Schwierigkeiten bei der vom BVerfG geforderten einheitlichen Bewertung insbesondere des Unternehmensvermögens gar ein ganz neues Besteuerungssystem notwendig wäre, um eine gerechte Erbschaftsteuer zu ermöglichen.
Bericht verfasst von Wiss. Mit. Dominik Marzinkowski