6. Praxisforum Informationsrecht: Das Filesharing-Mandat
"Das Filesharing-Mandat – Aktueller Stand zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen in P2P-Netzwerken"
Fast fünfzig Zuhörer konnte der geschäftsführende Direktor des Zentrums für Informationsrecht, Prof. Dr. Karsten Altenhain im blauen Salon auf Schloss Mickeln begrüßen, unter ihnen die Vorsitzende des Alumni-Vereins, Marion Romes, LL.M.. Anschließend führte Rechtsanwalt Alexander Schultz, LL.M. in die Thematik des Abends ein und begann seinen Vortrag mit einem Überblick über die technischen Grundlagen moderner Filesharingsysteme. Ohne dieses Verständnis lassen sich die technisch komplexen Sachverhalte im Bereich der Filesharing-Mandate nicht erfassen. Dies gilt sowohl für die Rechteinhaber wie auch die Verletzerseite.
Nach dieser Einführung stellte Rechtsanwalt Schultz die verschiedenen Wege und damit verbundenen Schwierigkeiten vor, an die zur Rechtsverfolgung notwendigen Daten des Verletzers zu gelangen. Insbesonderen Drittauskunftsansprüche werden zur Zeit von der Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt. Auch die Einführung des § 101 Abs. 9 UrhG hat nicht zu mehr Rechtssicherheit geführt, wie ein kurzer Überblick über neuere und neueste Rechtssprechung zeigte. Im weiteren Verlauf des Abends wurden verschiedene Konstellationen vor und im Prozess vorgestellt und an die Praxis angelehnte Fälle gelöst. Insbesondere die neueste Rechtsprechung des BGH - Halzband - zeigt Auswirkungen auf die Argumentation der Rechteinhaber bei der Verfolgung ihrer Ansprüche. Zum Abschluss stellte Rechtsanwalt Schultz eine Checkliste vor, die bei der Erstberatung wesentliche Hilfestellungen bereithält.
Die Präsentation zum Vortrag nebst den angekündigten Verweisen auf die aktuelle Rechtsprechung können Sie unten herunterladen.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Anfahrtsbeschreibung zum Schloss Mickeln | 193.06 KB |
| RA Alexander Schultz, LL.M. - Vortragsunterlagen Filesharing-Mandat | 749.48 KB |