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7. Praxisforum Informationsrecht am 26.11.2009: Arbeitnehmerdatenschutz

Termin: 
26.11.2009 - 19:00 - 21:30

7. Praxisforum Informationsrecht

"Aktuelle Entwicklungen im Arbeitnehmerdatenschutz"

In den letzten Monaten traten einige wesentliche Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, deren Auswirkungen Rechtsanwalt Thomas Müthlein (DMC Datenschutz Management & Consulting GmbH & Co. KG) in seinem Vortrag  beleuchtete.

Nach einer kurzen Einführung in die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG erläuterte Rechtsanwalt Müthlein die Änderungen durch die BDSG-Novellen 2009, die teilweise bereits in Kraft getreten sind. Wesentlich für den Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist in erster Linie der neu eingeführte § 32 BDSG, der erstmalig ausdrückliche Bestimmungen für den Datenschutz von Beschäftigten enthält. Mit der Neuregelung wurde aber nicht die gewünschte Klarheit geschaffen. So ist nach wie vor unklar, ob § 32 BDSG die präventive Korruptionsbekämpfung unmöglich macht oder nicht. Auch an unerwarteter Stelle können sich aus der BDSG-Novelle Konsequenzen für Unternehmen ergeben, etwa bei beim Einsatz von Systemen für Arbeitnehmer und Bewerber, die anhand festgelegter Kriterien eine automatisierte Bewertung vornehmen.

Für den Bereich des IT-Outsourcing ergeben sich durch den neugeschaffenen Anforderungskatalog in den Bestimmungen für die Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 Abs. 2 BDSG) gravierende Änderungen. Als Konsequenz müssen alte Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sorgfältig geprüft werden. Gerade bei grenzüberschreitenden Outsourcingvorhaben, die im Bereich der Personalführung bei internationalen Unternehmen aus Kostengründen stetig zunehmen, droht wegen der komplexen Rechtsfragen ein Bußgeld gegen den Auftraggeber.

Für viel Diskussionsstoff unter den Teilnehmern des Vortrags sorgte auch der Hinweis auf § 42a BDSG, der eine Benachrichtigungspflicht der datenverarbeitenden Stelle bei Datenschutzpannen neu in das BDSG aufnimmt. Die Ansicht von Rechtsanwalt Müthlein, dass diese Norm dem deutschen Recht von ihrer Systematik fremd sei, stieß auf breite Zustimmung unter den Zuhörern.

Die Unterlagen zum Vortrag sind über den Link am Ende des Artikels abrufbar.

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Düsseldorf-Himmelgeist
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Anfahrtsbeschreibung zum Schloss Mickeln193.06 KB
Vortragsunterlagen Arbeitnehmerdatenschutz RA Thomas Müthlein1022.62 KB