Werkstattgespräche: Neues zum Rechtsmissbrauch im Lauterkeitsrecht (UWG)

Termin: 
15.02.2012 - 18:00 - 20:00

Die Begriffe „Abmahnwelle“ und „Abzocke“ machen auch im Bereich des Lauterkeitsrechts die Runde. In diesem Zusammenhang wird eine Vorschrift im UWG wiederbelebt, von der man sagen kann, dass sie viele Jahre einen „Dornröschenschlaf“ gehalten hat: § 8 Abs. 4 UWG. Dort ist der sog. Rechtsmissbrauchseinwand geregelt. Der Vortrag will aufzeigen, welche Entwicklung diese Norm in der gerichtlichen Praxis spielt, unter welchen Prämissen ihre Anwendung gerechtfertigt ist und ob sie geeignet ist, die „Lauterkeit“ des Lauterkeitsrechts aufrecht zu erhalten.

Referent:
RiOLG Dr. Jochen Schlingloff, Thüringisches Oberlandesgericht, Jena

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

11. Düsseldorfer Patentrechtstage 2012

Termin: 
08.03.2012 - 09:00 - 09.03.2012 - 14:00

Schwerpunktthema:

Einheitlicher Patentschutz und einheitliche Patentgerichtsbarkeit in Europa

 

Programm

Anmeldung

 

 

Veranstaltungsort: 
Industrieclub Düsseldorf, Elberfelder Str. 6, 40213 Düsseldorf

Werkstattgespräch

Termin: 
18.04.2012 - 18:00 - 21:00
Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräch

Termin: 
13.06.2012 - 18:00 - 21:00
Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräch

Termin: 
04.07.2012 - 18:00 - 21:00
Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräche: Das Verbot der Patentierung von Stammzellen - rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen

Termin: 
11.01.2012 - 18:00 - 20:00

Das Verbot der Patentierung von Stammzellen-rechtliche, ethische u. praktische Betrachtungen eines Wanderers zwischen den Welten

 Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2011 (C-34/10 Brüstle/Greenpeace) zur Patentierung von Embryonen und humanen Stammzellen in einer sehr weitreichenden Auslegung des Art. 6 II lit. c der Richtlinie 98/44/EG eine Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre eine vorhergehende (auch legale) Zerstörung oder Verwendung menschlicher Embryonen als Ausgangsmaterial erfordert. Das erfasst auch die Verwendung von Stammzellen zu medizinischen Heilzwecken.

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräche: Aktuelle markenrechtliche Fragen der 1. Instanz

Termin: 
16.11.2011 - 18:00 - 21:00

Referentinnen:
VRi‘inLG Dr. Susanne Fudickar,
Ri‘inLG Kirstin Thelen,
Ri‘in Carolin Kroll-Schlüter,
2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

Während des letzten diesjährigen Werkstattgesprächs berichteten Mitglieder der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf aus der Spruchpraxis. Berührt wurden verschiedene Fragestellungen des Prozess- sowie des materiellen Rechts, beginnend mit dem Recht des einstweiligen Rechtsschutzes.

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräche: Mediation im Gewerblichen Rechtsschutz

Termin: 
26.10.2011 - 18:00 - 21:00

Referent: Prof. Dr. André Niedostadek LL.M., Hochschule Harz, Halberstadt

Zum Jahresbeginn 2011 hat die Bundesregierung das Mediationsgesetz auf den Weg gebracht. Erklärtes Ziel ist es, die außergerichtliche Konfliktlösung zu stärken. Wo steht das Gesetzgebungsverfahren aktuell (die zugrunde liegende EU-Mediationsrichtlinie war bereits bis Mai 2011 umzusetzen)? Bieten sich konkrete Einsatzmöglichkeiten im Rahmen des Gewerblichen Rechtschutzes? Welche Chancen und Risiken sind damit verbunden?

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Werkstattgespräche: Die digitale Agenda für Europa - Vorschläge der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform

Termin: 
06.07.2011 - 18:00 - 21:00

Referent: Dr. Philipp Runge, Europäische Kommission, Brüssel

Veranstaltungsbericht

„Die Digital Agenda für Europa – Vorschläge der EU-Kommission zur Urheberrechtsreform.“

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon

Presse

Das Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz als Link der Woche im web.report der NJW, Ausgabe 48.

Abschlussfeier LL.M. Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz

Am 28. Oktober 2010 konnten die diesjährigen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Gewerblicher Rechtsschutz auf Schloss Mickeln ihre Abschlussurkunden entgegen nehmen.

apud

Der Arbeitskreis Patentrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (APUD) präsentiert das APUD-Patentbewertungsmodell im Düsseldorfer Industrieclub.

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Werkstattgespräche: Patente als Kreditsicherheit im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung?

Termin: 
26.05.2010 - 18:00 - 21:00

Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Arbeitskreis Patentrecht Universität Düsseldorf - apud

Referent. Dr. Ingo Natusch,  Prüfungsverband deutscher Banken e.V., Köln

Für das gleichermaßen spannende wie anspruchsvolle Thema „Patente als Kreditsicherheit im Rahmen der Mittelstandsfinanzierung?“ konnte mit Dr. Ingo Natusch ein berufener Praktiker als Referent gewonnen werden. So hat sich Dr. Natusch als Teamleiter im Bereich Kreditrisikomanagement & -controlling bei der IKB Deutsche Industriebank AG und nunmehr als Experte beim Prüfungsverband deutscher Banken e.V. über viele Jahre hinweg mit dem behandelten Themenkomplex befasst. Seine wertvollen Erfahrungen hat er nicht nur in einschlägiger Fachliteratur zusammengefasst (vgl. Mitt. 2010, 118-126) , sondern konnte sie in komprimierter Form auch den Teilnehmern des mittlerweile 59. Werkstattgesprächs auf Mickeln vermitteln.

Nachdem Prof. Dr. Jan Busche den Referenten und die übrigen Anwesenden begrüßt hat, wies er darauf hin, dass es sich bei dem genannten Thema um eine Querschnittsmaterie handelt, die neben der Rechtswissenschaft auch weitere Disziplinen beschäftige. Eines der zentralen Problemfelder bei der Verwendung von Patenten als Kreditsicherheit sei die monetäre Bewertung des jeweiligen Schutzrechts. In diesem Zusammenhang verwies Prof. Dr. Busche auch auf den „Arbeitskreis Patentrecht Universität Düsseldorf – apud“, der an der Entwicklung eines Modells zur Patentbewertung arbeitet (weitere Informationen hierzu unter http://www.gewrs.de/de/information/apud).

Dr. Natusch stellte fest, dass es sich bei dem Thema um eine vergleichsweise junge Materie handelt, mit der sich neben Juristen und Betriebswirten auch Patentanwälte und Ingenieure aus unterschiedlichen Blickwinkeln befassen. Bei seinem inhaltlich breitgefächerten Vortrag legte Dr. Natusch besonderen Wert darauf, den Zuhörern die Sicht der Banken als Kreditgeber transparent zu machen und zugleich für einen inhaltlichen Austausch zwischen den einschlägigen Teildisziplinen zu werben. Für die Banken sei klar, dass Patente und andere gewerbliche Schutzrechten als Produktivfaktor einen stetigen Bedeutungszuwachs erfahren. Ziehe man solche Schutzrechte neben Grundeigentum und weiteren klassischen Sicherheiten nicht auch zumindest als komplementäre Sicherheit mit heran, führe dies schlussendlich dazu, dass man nur alte Industrien finanziere – junge, innovative Sektoren blieben dann außen vor.

Die unter der Kurzbezeichnung „Basel II“ zusammengefassten Richtlinien zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken gestatten es den Banken, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte als Kreditsicherheit zu akzeptieren. Dabei können Patente entweder als Sicherheit übereignet werden, oder es kann ein Pfandrecht an ihnen bestellt werden. Interessant sei, so Dr. Natusch, dass sich in der Literatur bis heute keine herrschende Meinung herausgebildet habe, welche der beiden Varianten als vorteilhaft zu werten ist. In der Praxis überwiege allerdings eindeutig die Sicherungsübereignung.

Nach weiteren Hinweisen zur vertraglichen Gestaltung solcher Kreditsicherungen und einem ausführlichen Exkurs zur bilanzrechtlichen Behandlung von Patenten als selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgütern, erörterte der Referent Möglichkeiten und Problemfelder bei der monetären Bewertung von Patenten. Dabei stellte er unterschiedliche Bewertungsmethoden vor. Die Vielzahl an Bewertungsmethoden leiste der Suche nach einem einheitlichen Standard Vorschub. Vorschläge gäbe es zahlreich: Sie kämen u.a. von Wirtschaftsprüfern (IDW-Standard), Banken (IFD-Standard) und Ingenieuren (DIN). Derzeit sei allerdings noch nicht  absehbar, ob und wenn ja welcher der Vorschläge sich wird durchsetzen können.

Abschließend stellte Dr. Natusch Vor- und Nachteile von Patenten als Kreditsicherheit überblicksartig dar. Aus Sicht der Banken sei u.a. positiv zu werten, dass Patente bereits einen Prüfungsprozess durchlaufen haben, wodurch das Ausfallrisiko reduziert werde. Dem stünden aber auch spezifische Nachteile gegenüber. Hierzu gehöre u.a. das Fehlen eines einheitlichen Bewertungsschemas sowie der Umstand, dass die Prüfung der Bestandskraft von Patenten, der Marktfähigkeit sowie der Pflege zum Werterhalt der Patente durchaus zeit- und kostenintensiv sei.

An den Vortrag schloss sich erwartungsgemäß eine ausführliche Diskussion unter den Teilnehmern des Werkstattgesprächs an. Dabei wurde insbesondere thematisiert, ob und inwieweit Erfahrungswerte aus den Bereichen „IP-Due Diligence“ und „Arbeitnehmererfindungsvergütung“ für die Bewertung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten fruchtbar gemacht werden können.

Autor: Wiss. HK David E.F. Slopek, LL.M.

Veranstaltungsort: 
Schloss Mickeln, Blauer Salon
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